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Wichtiger Hinweis!
Für Besichtigungs- und Abholtermine gilt Nachfolgendes:
Zutritt wird nur gestattet mit dem Nachweis 3G - geimpft, genesen, getestet!
Der 3G-Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:
- Nachweis über eine vollständige Impfung (Vorlage des gelben Impfpasses bzw. des europäischen Impfpasses oder über das elektronische Impfzertifikat).
- Nachweis über eine Genesung in den letzten 180 Tagen mittels ärztlicher Bestätigung.
- Nachweis eines gültigen negativen Testergebnisses in deutscher oder englischer Sprache.